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Kehrwoche: Aufgaben und Rechte erklärt

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Kehrwoche: Aufgaben und Rechte erklärt

Kehrwoche: Was Sie wirklich reinigen müssen – und was nicht

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kehrwoche regelt die Reinigung gemeinsamer Flächen in Mehrfamilienhäusern
  • Gehweg, Hof und Treppenhaus sind typischerweise inbegriffen – Ihr Balkon oder Ihre Haustür nicht
  • Ein rotierendes System bestimmt, wer wann Dienst hat – ignorieren führt zu Konflikten

Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen: Die Kehrwoche ist in vielen südlichen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg fest etabliert. Viele Mieter und Eigentümer wissen aber gar nicht, welche Aufgaben wirklich obligatorisch sind – und wo die Grenzen liegen.

Was ist die Kehrwoche überhaupt?

Die Kehrwoche ist ein bewährtes System in deutschen Mehrfamilienhäusern, bei dem Mieter oder Eigentümer reihum für die Reinigung gemeinsamer Bereiche verantwortlich sind. Diese Tradition ist besonders in süddeutschen Regionen verankert und wird in der Hausordnung oder dem Mietvertrag festgehalten. Das Ziel ist einfach: Alle tragen gleich zur Sauberkeit bei, ohne dass ein teurer Hausmeister permanent beschäftigt sein muss. Die Regeln sind dabei streng – und das ist auch gut so, denn dadurch entstehen weniger Konflikte.

Was gehört dazu – Gehweg, Hof und Treppenhaus?

Die klassischen Aufgaben der Kehrwoche umfassen den Gehweg vor dem Haus, den Innenhof (falls vorhanden), das Treppenhaus und dessen Fenster sowie manchmal auch die Hauseingangtür. Auch das Fegen und Kehren des Kellers oder der Fahrradkeller gehört dazu. Was hingegen NICHT in die Kehrwoche fällt: Ihr privater Balkon, Ihre Haustür (falls einzeln verschließbar) und innere Treppen Ihrer Wohnung. Auch die Reinigung von Gemeinschaftsflächen wie Waschkeller ist meist Aufgabe der Hausverwaltung, nicht Ihre persönliche Pflicht in der Kehrwoche.

Wann bin ich dran – das Wechsel-System erklärt

Ein Kehrplan regelt, in welcher Reihenfolge die Bewohner ihre Dienste erfüllen. Typischerweise dauert eine Kehrwoche sieben Tage. Sie sind für eine bestimmte Woche zuständig und müssen in dieser Zeit alle relevanten Flächen fegen, kehren und eventuell feucht reinigen. Die Hausordnung definiert genau, wann Ihr Dienst anfängt und endet – meist Samstag bis nächsten Freitag. Wer seinen Plan ignoriert oder nachlässig arbeitet, wird schnell von Nachbarn oder der Hausverwaltung angesprochen.

Was passiert bei Streit über die Kehrwoche?

Kehrwochenstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Wenn Sie Ihre Aufgaben vernachlässigen, kann die Hausverwaltung zunächst mahnen. Wiederholtes Versäumnis kann zur Ersatzvornahme führen – sprich, jemand anderes macht es und Sie zahlen die Kosten. In extremen Fällen kann sogar eine Geldbuße verhängt werden. Besser ist es, die Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen oder sich vorher mit anderen abzusprechen, falls Sie verhindert sind. Ein rechtzeitiger Tausch spart viel Ärger.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich auch für Schneeräumung und Streudienste zuständig?
Das hängt von Ihrer Hausordnung ab. In vielen Häusern sind Schneeräumung und Streudienste (Splitt gegen Glätte) ebenfalls Teil der Kehrwoche. Informieren Sie sich in Ihrem Mietvertrag oder der Hausordnung.

Kann ich meine Kehrwoche einfach ausfallen lassen?
Nein. Die Kehrwoche ist bindend. Sie können zwar mit anderen Bewohnern tauschen, aber einfach ignorieren führt zu Problemen und Kosten.

Was kostet mich ein Verstoß gegen die Kehrwoche?
Das variiert. Häufig berechnet die Hausverwaltung Reinigungskosten zwischen 50 und 150 Euro pro Vorfall. Hinzu kommen mögliche Mahngebühren.

Fazit: Nehmen Sie Ihre Kehrwoche ernst. Eine saubere Hauseingangstreppe bedeutet ein besseres Wohnklima für alle. Mit wenig Aufwand und guter Organisation vermeiden Sie Nachbarschaftskonflikte und hohe Nachzahlungen.

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